1. ANBIETER UND GELTUNGSBEREICH
1.1 Anbieter ist die Naluvio UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter LeenUI Studio, Allensteiner Straße 25, 75031 Eppingen, Deutschland, Amtsgericht Stuttgart, HRB 805511, vertreten durch den Geschäftsführer Robin Roland Volk. Kontakt: info@leenui.de.
1.2 Diese Bedingungen gelten für die vereinbarte Gestaltung und technische Erstellung von Websites für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Vertrag für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit abschließen. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher.
1.3 Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Hosting, laufende Wartung und Betreuung sind gesonderte Leistungen. Ein Hostingvertrag entsteht nicht automatisch durch den Auftrag zur Erstellung.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Das Angebot beschreibt insbesondere Seiten und Funktionen, vorhandene oder zu erstellende Inhalte, besondere technische Anforderungen, Preis, gegebenenfalls Zahlungsabschnitte, Korrekturumfang und vereinbarte Termine. Eine im Angebot genannte Bindungsfrist ist maßgeblich.
2.2 Ein verbindliches Angebot wird durch die fristgerechte Annahme des Kunden Vertragsbestandteil. Ist eine Anfrage oder Kalkulation ausdrücklich unverbindlich, kommt der Vertrag durch die entsprechende Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Abweichende Annahmeerklärungen bedürfen einer Einigung.
2.3 Der Kunde erhält diese Bedingungen vor Vertragsschluss. Der Anbieter übermittelt die vereinbarten Vertragsunterlagen in speicherbarer Form. Vertragssprache ist Deutsch. Die Projektkommunikation erfolgt regelmäßig in Textform, insbesondere per E-Mail; individuelle Abreden bleiben vorrangig.
3. LEISTUNG UND ABGRENZUNG
3.1 Geschuldet ist die nach den vereinbarten Anforderungen fertiggestellte Website. Gestaltung und technische Umsetzung erfolgen innerhalb des vereinbarten Rahmens. Besondere Anforderungen an Browser, Endgeräte, Schnittstellen, Leistung oder Barrierefreiheit werden im Angebot festgelegt. Ohne besondere Festlegung muss die Website für ihren vereinbarten Zweck geeignet sein und die gesetzlich geschuldete Beschaffenheit aufweisen.
3.2 Nicht im Angebot enthaltene Leistungen sind gesondert zu vereinbaren. Das betrifft insbesondere zusätzliche Seiten und Funktionen, Übersetzungen, Fotoshootings, die Beschaffung kostenpflichtiger Lizenzen und die Anbindung weiterer Dienste. Domainkosten, Hosting- und sonstige laufende Fremdkosten werden nur bei entsprechender Vereinbarung übernommen.
3.3 Eine bestimmte Zahl von Anfragen, Umsätzen, Besuchern oder eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Vereinbarte technische oder redaktionelle SEO-Leistungen bleiben davon unberührt.
3.4 Die rechtliche Prüfung von Geschäftsmodell, Rechtstexten und Inhalten ist keine eingeschlossene Rechtsberatungsleistung. Der Kunde stellt die hierfür benötigten Vorgaben und Texte bereit. Die Verantwortung des Anbieters für eine vertragsgemäße technische Umsetzung, zwingende gesetzliche Pflichten und erforderliche Hinweise auf erkennbare Probleme bleibt bestehen.
4. MITWIRKUNG DES KUNDEN
4.1 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner und stellt die vereinbarten Texte, Bilder, Logos, Zugangsmöglichkeiten und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Er bündelt Rückmeldungen soweit zumutbar und prüft Entwürfe auf inhaltliche Richtigkeit sowie Übereinstimmung mit seinen Vorgaben.
4.2 Für die von ihm gelieferten Materialien muss der Kunde über die für das Projekt erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügen. Er räumt dem Anbieter die zur Auftragsausführung nötigen Nutzungsbefugnisse ein. Der Anbieter ist für selbst beschaffte Materialien und deren vereinbarte Nutzbarkeit verantwortlich. Eine pauschale verschuldensunabhängige Freistellung durch den Kunden wird nicht vereinbart.
4.3 Fehlt eine erforderliche Mitwirkung, teilt der Anbieter dies und die erkennbaren Auswirkungen auf den Ablauf mit. Termine verschieben sich nur in dem durch die Verzögerung verursachten angemessenen Umfang. Zusätzliche Arbeiten oder Entgelte werden vorher abgestimmt. Gesetzliche Ansprüche bei unterlassener Mitwirkung sowie die Voraussetzungen des § 643 BGB bleiben unberührt; bloße Untätigkeit führt nicht automatisch zur Abnahme oder zur Verpflichtung, die gesamte Vergütung sofort zu zahlen.
5. KORREKTUREN UND ÄNDERUNGSWÜNSCHE
5.1 Enthaltene Korrekturrunden und deren Umfang ergeben sich aus dem Angebot. Innerhalb des vereinbarten Umfangs bearbeitet der Anbieter die vorgesehenen Rückmeldungen. Die kostenlose Beseitigung geschuldeter Mängel verbraucht keine vereinbarten Korrekturrunden.
5.2 Wünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden auf Aufwand, Preis und Terminfolgen geprüft. Der Anbieter informiert den Kunden darüber. Die Umsetzung erfolgt nach Einigung über die Zusatzleistung. Die bloße Mitteilung eines Wunsches ist keine Zustimmung zu unbekannten Mehrkosten.
5.3 Zwischenfreigaben dokumentieren den abgestimmten Projektstand. Eine Änderung dieses Stands kann eine Zusatzleistung sein, soweit keine Mangelbeseitigung geschuldet ist. Eine Zwischenfreigabe ist ohne gesonderte Vereinbarung keine Teilabnahme und beseitigt keine gesetzlichen Mängelrechte.
6. VERGÜTUNG UND ZAHLUNG
6.1 Es gelten der Preis und die Zahlungsabschnitte aus dem Angebot. Preise verstehen sich zuzüglich der anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis vereinbart ist. Zusätzliche Fremdkosten bedürfen vor ihrer Beauftragung der Zustimmung des Kunden.
6.2 Anzahlungen, Abschläge und Meilensteinzahlungen werden im Angebot geregelt. Ohne abweichende Vereinbarung wird die Schlussvergütung nach Abnahme und Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen fällig. Gesetzliche Ansprüche auf Abschlagszahlungen und gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben bestehen.
6.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Leistungsaussetzung ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Der Anbieter kündigt sie vorher mit angemessener Zahlungsfrist an, soweit nicht gesetzlich eine Ausnahme besteht. Eine eigenmächtige Löschung oder Abschaltung bereits übergebener Websites wird dadurch nicht erlaubt.
7. FERTIGSTELLUNG UND ABNAHME
7.1 Nach Fertigstellung stellt der Anbieter die Website zur Prüfung bereit und fordert den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde erhält eine angemessene Prüfungsfrist und die für die Prüfung erforderlichen Zugangsmöglichkeiten. Die Prüfung kann auf einer Vorschau- oder Testumgebung erfolgen.
7.2 Entspricht die Website dem Vertrag, erklärt der Kunde die Abnahme. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht dazu, die Abnahme zu verweigern; ihre Beseitigung bleibt geschuldet. Der Kunde beschreibt beanstandete Mängel so nachvollziehbar, wie ihm dies zumutbar ist.
7.3 Eine Abnahmefiktion tritt ausschließlich unter den Voraussetzungen des § 640 Absatz 2 BGB ein. Der Anbieter muss die Website fertiggestellt und eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben; eine rechtzeitige Verweigerung unter Benennung mindestens eines Mangels steht der Fiktion entgegen. Schweigen auf einen Entwurf oder eine bloße Zwischenfreigabe ersetzt die Abnahme nicht.
7.4 Die öffentliche Freischaltung erfolgt nach Abstimmung. Sie ist für sich genommen keine vertraglich vereinbarte Abnahmefiktion. Gesetzliche Regeln über eine ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erklärte Abnahme bleiben bestehen.
8. NUTZUNGSRECHTE UND ÜBERGABE
8.1 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den vom Anbieter für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine Website und deren Weiterentwicklung. Es umfasst Veröffentlichung, notwendige Vervielfältigung, Sicherung, Bearbeitung sowie die Bearbeitung und das Hosting durch beauftragte Dritte. Die Übertragung im Rahmen einer Weitergabe der Website oder des zugehörigen Unternehmens ist gestattet. Weitergehende oder ausschließliche Rechte können im Angebot vereinbart werden.
8.2 Die Rechte aus Ziffer 8.1 werden mit vollständiger Zahlung der für die betreffenden Arbeitsergebnisse geschuldeten Vergütung eingeräumt. Vorher ist die Nutzung zur vereinbarten Prüfung erlaubt. Eine vom Anbieter ausdrücklich genehmigte Veröffentlichung vor vollständiger Zahlung umfasst die dafür erforderliche vorläufige Nutzungsbefugnis. Gesetzliche Rechte des Kunden und zwingende Rechte an Computerprogrammen bleiben unberührt.
8.3 Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, wiederverwendbaren allgemeinen Codebestandteilen und nicht gewählten Entwürfen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Soweit solche Bestandteile in das vereinbarte Ergebnis einfließen, erhält der Kunde die zum Betrieb und zur vereinbarten Weiterentwicklung erforderlichen Nutzungsbefugnisse.
8.4 Für Drittmaterialien, etwa Schriften, Bilder, Vorlagen oder Open-Source-Komponenten, gelten die jeweiligen Lizenzen. Der Anbieter informiert vor ihrer verbindlichen Einbeziehung über für die Kundennutzung wesentliche Einschränkungen, zusätzliche Kosten oder erforderliche eigene Lizenzen. Notwendige Lizenzhinweise werden mit übergeben. Die geschuldete Nutzbarkeit der Website darf nicht durch unangekündigte Lizenzhindernisse vereitelt werden.
8.5 Der Kunde erhält die vereinbarte fertige Website einschließlich der projektbezogenen HTML-, CSS-, JavaScript- und sonstigen zum Betrieb erforderlichen Dateien. Soweit ein Build erforderlich ist, gehören der zugehörige Projektquellcode, Paketdefinitionen und notwendige Hinweise zum Erstellen und Veröffentlichen dazu. Persönliche oder kundenübergreifende Anbieterkonten und deren Zugangsdaten werden nicht übertragen. Gesonderte Design-Arbeitsdateien und nicht gewählte Entwürfe gehören nur bei entsprechender Vereinbarung zum Lieferumfang.
8.6 Veröffentlichung als Referenz, Nutzung des Kundenlogos für Werbung und ein sichtbarer Anbieterhinweis auf der Kundenwebsite bedürfen einer gesonderten Zustimmung des Kunden.
9. MÄNGEL UND LEISTUNGEN NACH PROJEKTABSCHLUSS
9.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach Abschnitt 11. Der Kunde teilt erkennbare Fehler möglichst nachvollziehbar mit und ermöglicht die erforderliche Fehlerprüfung und Nacherfüllung. Gesetzliche Voraussetzungen für Selbstvornahme und weitere Rechte bleiben unverändert.
9.2 Spätere Änderungen durch den Kunden oder Dritte lassen Mängelrechte nicht pauschal entfallen. Für Fehler, die ausschließlich durch solche Änderungen oder einen späteren Betrieb außerhalb der vereinbarten Voraussetzungen entstehen, schuldet der Anbieter keine kostenlose Mangelbeseitigung. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben bestehen.
9.3 Laufende Inhaltsänderungen, Updates, Wartung, Sicherung und Hosting nach Projektabschluss sind nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet. Gesetzliche Mängelrechte sowie gesetzlich oder ausdrücklich vertraglich geschuldete Aktualisierungspflichten werden dadurch nicht ausgeschlossen.
10. PROJEKTBEENDIGUNG VOR FERTIGSTELLUNG
10.1 Der Kunde kann den Werkvertrag vor Fertigstellung nach § 648 BGB kündigen. Die Abrechnung richtet sich nach dieser Vorschrift: Von der vereinbarten Vergütung werden insbesondere ersparte Aufwendungen und anzurechnender anderweitiger Erwerb abgezogen. Die gesetzliche Vermutung für den noch nicht erbrachten Leistungsteil gilt; der Nachweis eines abweichenden Anspruchs bleibt möglich. Eine pauschale Stornogebühr wird nicht zusätzlich erhoben.
10.2 Beide Parteien können unter den gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund kündigen. Erforderliche Abmahnungen und Fristsetzungen, die Feststellung des Leistungsstands und die Abrechnung richten sich insbesondere nach § 648a BGB. Bei dieser Kündigung ist grundsätzlich nur der erbrachte Leistungsteil zu vergüten; gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben bestehen.
10.3 Auf Verlangen wird der erreichte Projektstand dokumentiert. Bezahlte, herauszugebende Arbeitsergebnisse und vom Kunden gelieferte Materialien werden in den vorhandenen geeigneten Formaten übergeben. Für die Nutzungsrechte gilt Abschnitt 8. Die Übergabe eines unfertigen Stands umfasst keine Zusage, dass die Website bereits vollständig nutzbar ist. Geleistete Zahlungen werden angerechnet und ein sich aus der Abrechnung ergebender Überschuss zurückgezahlt.
11. HAFTUNG
11.1 Die nachfolgenden Regeln betreffen Schadensersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen unabhängig vom Anspruchsgrund.
11.2 Ohne die Beschränkungen dieses Abschnitts haftet der Anbieter für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dasselbe gilt bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und Ansprüche betroffener Personen nach Artikel 82 DSGVO, wird nicht beschränkt.
11.3 Außerhalb der Fälle aus Ziffer 11.2 haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Darunter fallen Pflichten, die die vertragsgemäße Durchführung erst ermöglichen und deren Erfüllung der Kunde regelmäßig erwarten darf. Dazu gehören insbesondere die Erstellung einer den vereinbarten Anforderungen entsprechenden Website, die Einräumung der geschuldeten Nutzungsrechte und die vereinbarte Übergabe. Der Ersatz ist in diesen Fällen auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsabschluss als typische Folge der betreffenden Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Für die einfach fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
11.4 Diese Ausschlüsse und Beschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für deren persönliche Haftung. Die Ausnahmen in Ziffer 11.2 gelten dabei gleichermaßen. Gesetzliche Beweislastregeln werden nicht geändert.
11.5 Erfüllung, Nacherfüllung, Minderung, Rückzahlung nicht geschuldeter Vergütung sowie gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte werden durch diese Haftungsregeln nicht eingeschränkt. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben bestehen.
12. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
12.1 Vertrauliche, im Projekt zugänglich gemachte Geschäftsunterlagen, Zugangsdaten und andere erkennbar vertrauliche Informationen werden geschützt und nur zur Vertragsdurchführung verwendet. Die Weitergabe an zur Durchführung erforderliche, angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtete Dienstleister und gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig.
12.2 Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Werden personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen erforderlichen Vertrag nach Artikel 28 DSGVO. Verarbeitungsorte, Unterauftragnehmer und erforderliche Übermittlungsgrundlagen richten sich nach den tatsächlich eingesetzten Diensten und werden entsprechend offengelegt. Diese AGB ersetzen weder einen erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag noch Datenschutzhinweise für die spätere Kundenwebsite.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1 Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Vorschriften. Die gesetzlichen Gerichtsstände bleiben bestehen.
13.2 Änderungen bestehender Verträge erfordern eine Vereinbarung. Eine neue Veröffentlichung dieser AGB ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.
13.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regeln; die übrigen Bestimmungen bleiben nach den gesetzlichen Vorgaben bestehen.
