LeenUI Studio · Für Geschäftskunden

Hosting-AGB

Version 1.0 · Stand: 21. Oktober 2026

AGB als PDF herunterladen PDF · Version 1.0 · Stand 21.10.2026 · inklusive Anlage zum Datenexport

1. ANBIETER UND GELTUNGSBEREICH

1.1 Anbieter ist die Naluvio UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter LeenUI Studio, Allensteiner Straße 25, 75031 Eppingen, Deutschland, Amtsgericht Stuttgart, HRB 805511, vertreten durch den Geschäftsführer Robin Roland Volk. Kontakt: info@leenui.de.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für das Hosting statischer Websites für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken bestellen. Verbraucher sind nicht Zielgruppe des Angebots. Die tatsächliche Unternehmereigenschaft wird nicht allein durch die Angabe eines Firmennamens oder eine Erklärung des Bestellers begründet.

1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Das vereinbarte Angebot bzw. die Auftragsbestätigung bezeichnet die konkrete Website und Domain. Anlage 1 über Export, Wechsel und Löschung ist Bestandteil dieser AGB.

2. VERTRAGSSCHLUSS UND LEISTUNGSBEGINN

2.1 Vor Vertragsabschluss erhält der Kunde das Angebot mit Leistungsumfang, Preis, Abrechnungsintervall und Leistungsbeginn sowie diese AGB einschließlich Anlage 1 in abrufbarer und speicherbarer Form.

2.2 Der Vertrag entsteht durch Annahme eines verbindlichen Angebots in Textform, etwa per E-Mail. Stellt der Anbieter einen Zahlungslink als verbindliches Vertragsangebot bereit, kann dessen Annahme durch Abschluss der entsprechend gekennzeichneten kostenpflichtigen Abonnementbestellung erfolgen. Die Bedingungen müssen vor der Bestellung zugänglich sein.

2.3 Vertragssprache ist Deutsch. Bei Onlinebestellungen können Eingaben vor Abgabe in der Bestellübersicht geprüft und über die Eingabefelder berichtigt werden. Der Anbieter bestätigt den Bestelleingang unverzüglich elektronisch und übermittelt die vereinbarten Vertragsunterlagen in speicherbarer Form. Die Speicherung allein in einem Zahlungsportal ersetzt diese Übermittlung nicht.

2.4 Die entgeltliche Laufzeit beginnt mit der vereinbarten Bereitstellung. Ein früherer Zahlungseingang verschiebt den Leistungsbeginn nicht vor. Der Kunde benennt bei Bestellung sein Unternehmen und den geschäftlichen Verwendungszweck; der Anbieter kann hierzu angemessene Nachweise verlangen.

3. LEISTUNGSUMFANG

3.1 Der Preis umfasst das Hosting einer vereinbarten statischen Website auf Vercel, deren technische Ersteinrichtung und ein während der Laufzeit aufrechterhaltenes SSL-/TLS-Zertifikat. Die erforderliche Domainkontrolle und Mitwirkung des Kunden müssen gegeben sein.

3.2 Nicht enthalten sind Domainregistrierung und -verlängerung, E-Mail-Postfächer, Webdesign, Inhaltsänderungen, zusätzliche Funktionen sowie laufende inhaltliche Betreuung. Datenbanken, Benutzerkonten, Datei-Uploads, serverseitige Anwendungsfunktionen und externe Dienste, etwa für Kontaktformulare, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Der Betrieb und die Absicherung des vereinbarten Hostings bleiben Aufgabe des Anbieters.

3.3 Die vereinbarte Leistung bezieht sich auf den im Angebot bezeichneten Dateibestand. Konkrete Speicher- oder Transferlimits müssen vor Vertragsschluss vereinbart werden. Nachträgliche Mengenlimits oder verbrauchsabhängige Mehrentgelte werden nicht einseitig eingeführt. Ohne zusätzliche Vereinbarung entstehen dem Kunden keine automatischen Überschreitungsgebühren.

3.4 Der Anbieter nimmt Hosting-Störungsmeldungen unter info@leenui.de entgegen und bearbeitet diese mit der geschuldeten Sorgfalt. Eine Rufbereitschaft, feste Reaktionsfrist oder bestimmte prozentuale Verfügbarkeit ist nicht vereinbart. Die laufende Bereitstellung der Website bleibt geschuldet; gesetzliche Mängel- und Minderungsrechte werden nicht ausgeschlossen.

3.5 Technische Dienstleister dürfen eingesetzt werden. Die Verantwortung des Anbieters für die geschuldete Leistung und seine Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt. Ein Ausfall von Vercel oder GitHub ist kein pauschaler Haftungsausschluss. Für Schadensersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Abschnitt 11.

4. DATEIBESTAND UND BETRIEB

4.1 Der Anbieter hält den produktiven Website-Dateibestand, vorhandenen projektbezogenen Quellcode und die erforderlichen Build-Dateien in einem projektbezogen abgegrenzten GitHub-Repository vor. Für die Wiederbereitstellung erforderliche projektspezifische Einstellungen werden dokumentiert. Geheime Werte und Zugangsdaten werden getrennt geschützt verwahrt und nicht in das Quellcode-Repository aufgenommen.

4.2 Der in GitHub vorgehaltene Projektstand dient als Grundlage für die Bereitstellung auf Vercel und die spätere Übergabe. Ein zusätzlicher Backup-Dienst mit getrennten Sicherungsarchiven, festen Sicherungsintervallen, bestimmten Aufbewahrungsfristen für frühere Versionen oder regelmäßigen Wiederherstellungstests ist nicht vereinbart. Die Pflicht zur Erhaltung des für das Hosting erforderlichen Dateibestands sowie gesetzlich oder vertraglich geschuldete Sicherheits-, Herausgabe- und Wiederherstellungspflichten bleiben unberührt. Die Abruf- und Löschregeln aus Abschnitt 10 gelten weiterhin.

4.3 Datenbanken und Daten externer Dienste sind nicht Teil dieses Standardangebots. Eine vereinbarte Wiederherstellung nach Störungen oder Datenverlusten im Verantwortungsbereich des Anbieters wird nicht zusätzlich berechnet. Das gilt auch für seine Erfüllungsgehilfen. Für andere gesondert gewünschte Arbeiten ist vorab eine Preisvereinbarung erforderlich. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

4.4 Planbare wesentliche Wartungsunterbrechungen werden angemessen im Voraus angekündigt und möglichst zu Zeiten geringer Nutzung durchgeführt. Sicherheitsmaßnahmen können bei Gefahr unverzüglich erforderlich sein; der Kunde wird dann so bald wie möglich informiert.

5. MITWIRKUNG UND ZULÄSSIGE NUTZUNG

5.1 Der Kunde liefert benötigte Informationen, Inhalte und Berechtigungen rechtzeitig, hält seine Kontaktdaten aktuell und schützt eigene Zugangsdaten. Er bewahrt ihm verfügbare Originaldateien und Sicherungen auf. Dadurch werden die Sicherungs- und Erhaltungspflichten des Anbieters nicht auf ihn verlagert.

5.2 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner bereitgestellten Inhalte und die erforderlichen Nutzungsrechte verantwortlich. Schadsoftware, Spam, rechtswidrige Inhalte und Angriffe auf fremde Systeme sind untersagt. Es wird keine verschuldensunabhängige pauschale Freistellungspflicht vereinbart.

5.3 Für zusätzliche Anwendungen oder Drittintegrationen müssen deren Betriebs-, Sicherheits- und Datenschutzverantwortlichkeiten vorab ausdrücklich geregelt werden. Der Kunde meldet erkennbare Störungen und unterstützt die Fehleranalyse im zumutbaren Umfang.

6. PREIS, ABRECHNUNG UND ZAHLUNG

6.1 Das Hosting kostet 14,90 EUR netto pro monatlichem Abrechnungszeitraum zuzüglich anwendbarer gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei 19 Prozent Umsatzsteuer sind das 17,73 EUR brutto. Eine Preisänderung bedarf der Vereinbarung.

6.2 Die Vergütung wird monatlich im Voraus mit Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Dieser richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsbeginn und wird in der Abonnementbestätigung ausgewiesen. Für den Sonderfall eines Anbieterwechsels gilt Abschnitt 10.4.

6.3 Die Zahlung wird über Stripe mit einer vom Kunden autorisierten Zahlungsmethode abgewickelt. Ein Einzug erfolgt nur mit der erforderlichen Autorisierung, bei SEPA-Lastschrift auf Grundlage eines entsprechenden Mandats. Reguläre Zahlungsabwicklungsgebühren des Anbieters sind im Preis enthalten. Ein erfolgloser Einzug beendet den Vertrag nicht automatisch.

6.4 Der Kunde stimmt der Rechnungsübermittlung per E-Mail oder abrufbarer PDF-Datei zu, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Soweit eine strukturierte E-Rechnung vorgeschrieben ist, wird ein gesetzlich zulässiges Format verwendet. Vertragliche und steuerrechtliche Anforderungen an die Rechnung bleiben bestehen.

6.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet.

7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

7.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ohne zusätzliche Kündigungsfrist zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung muss dem Empfänger vor dessen Ablauf zugehen, andernfalls wirkt sie zum Ende des folgenden Zeitraums.

7.2 Der Kunde kann im Stripe-Kundenportal oder in Textform an info@leenui.de kündigen. Die Kündigung und der genaue Beendigungszeitpunkt werden in Textform bestätigt. Bei einer Kündigung des Anbieters erfolgt ebenfalls eine Mitteilung in Textform. Die Datenübergabe und zulässige Wechselrechte bleiben gewährleistet.

7.3 Bei gewöhnlicher Kündigung bleibt das Hosting bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums verfügbar. Da die Leistung fortbesteht, werden Resttage hierfür nicht anteilig erstattet. Gesetzliche Minderungs-, Erstattungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Für einen ausdrücklich verlangten Wechsel mit Vertragsbeendigung gilt ergänzend Abschnitt 10. Eine gewöhnliche Kündigung ist allein noch kein Auftrag zur vorzeitigen Migration.

8. SPERRUNG, INHALTSMELDUNGEN UND KONTAKTSTELLE

8.1 Bei konkreten erheblichen Sicherheitsgefahren oder rechtswidriger Nutzung dürfen betroffene Leistungen im erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang vorübergehend gesperrt werden. Soweit die Umstände es erlauben, wird der Kunde zuvor informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe. Bei Gefahr im Verzug erfolgt die Information unverzüglich nach der Maßnahme. Die Sperre wird nach Wegfall ihres Grundes unverzüglich aufgehoben.

8.2 Eine Sperre wegen Zahlungsverzugs erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Zahlungsfrist. Eine Mahnung oder Fristsetzung entfällt nur in gesetzlich zugelassenen Fällen.

8.3 Meldungen rechtswidriger Inhalte können elektronisch an info@leenui.de gerichtet werden. Sie sollen die betroffene URL, eine nachvollziehbare Begründung, verfügbare Belege, eine Erklärung der nach bestem Wissen richtigen und vollständigen Angaben und Kontaktangaben enthalten, soweit diese gesetzlich verlangt werden dürfen. Eingänge werden bei vorhandener elektronischer Kontaktadresse bestätigt; Meldungen werden zeitnah, sorgfältig und unvoreingenommen geprüft. Inhaltliche Entscheidungen trifft der Anbieter nach menschlicher Prüfung. Technische Schutzsysteme der Infrastruktur können vorläufige Sicherheitsmaßnahmen auslösen; deren Überprüfung kann angefordert werden.

8.4 Bei Beschränkungen wegen rechtswidriger oder vertragswidriger Inhalte erläutert der Anbieter dem betroffenen Kunden die maßgeblichen Tatsachen, Rechts- oder Vertragsgrundlage, Umfang, Dauer und verfügbare Rechtsbehelfe, soweit gesetzlich vorgesehen. Eine Überprüfung kann unter info@leenui.de verlangt werden. Gerichtlicher Rechtsschutz bleibt unberührt. Gesetzlich gebotene Ausnahmen, etwa zum Schutz behördlicher Ermittlungen, bleiben bestehen.

8.5 Zentrale Kontaktstelle für Kunden und zuständige Behörden ist info@leenui.de. Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich. Eine automatisierte Kontaktaufnahme ist nicht der einzige Kontaktweg.

9. DATENSCHUTZ

9.1 Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, wird vor Verarbeitungsbeginn ein gesonderter Vertrag nach Artikel 28 DSGVO geschlossen. Dieser konkretisiert insbesondere Weisungen, Schutzmaßnahmen, Unterauftragnehmer, Verarbeitungsorte und Rückgabe oder Löschung. Die AGB ersetzen diesen Vertrag nicht.

9.2 Die datenschutzrechtlichen Rollen richten sich nach den tatsächlichen Datenflüssen, Zwecken und Weisungsbefugnissen. Eigene Verarbeitungen des Anbieters werden in dessen Datenschutzerklärung erläutert.

9.3 Vercel und GitHub sind US-amerikanische Dienstleister; eine ausschließlich deutsche oder europäische Verarbeitung wird nicht versprochen. Konkrete Verarbeitungsorte, Unterauftragnehmer und die erforderlichen Grundlagen eventueller Drittlandübermittlungen werden entsprechend der tatsächlichen Verträge vor Vertragsschluss offengelegt. Eine allgemeine Kundenzustimmung ersetzt keine erforderliche datenschutzrechtliche Übermittlungsgrundlage.

10. DATENEXPORT, WECHSEL UND VERTRAGSENDE

10.1 Der Kunde kann jederzeit den Export, den Wechsel zu einem anderen Hostingdienst der gleichen Dienstart, die Übertragung in eigene Infrastruktur oder den parallelen Betrieb verlangen. Eine Nachricht an info@leenui.de genügt. Eine zusätzliche Ankündigungsfrist vor Beginn des technischen Wechsels wird nicht verlangt. Der Übergangszeitraum beginnt mit Zugang des Verlangens, sofern der Kunde keinen späteren Beginn nennt. Zugang, Vorgehen und erwarteter Abschluss werden unverzüglich in Textform bestätigt.

10.2 Der Wechsel wird ohne unangemessene Verzögerung, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen ab Beginn des Übergangszeitraums ermöglicht. Der Kunde darf den Zeitraum einmalig um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern. Für das statische Standardhosting wird keine einseitige technische Verlängerungsmöglichkeit des Anbieters vereinbart. Alle Beteiligten arbeiten nach Treu und Glauben zusammen.

10.3 Während des Übergangs bleiben Hostingfunktionen und Sicherheitsmaßnahmen erhalten. Der Anbieter unterstützt den Wechsel angemessen und informiert über bekannte Risiken für die Betriebskontinuität. Exportumfang, Formate und Verfahren stehen in Anlage 1. Datenexport und paralleler Betrieb werden nicht durch zusätzliche Formathürden, Sperrentgelte oder sachfremde Bedingungen behindert.

10.4 Verlangt der Kunde den Wechsel mit Beendigung des bisherigen Hostings, endet der Vertrag mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels. Dies wird bestätigt. Bis dahin gilt der vereinbarte Hostingpreis; Teilmonate werden nach Kalendertagen des jeweiligen Abrechnungszeitraums berechnet. Vorauszahlungen für die Zeit nach Vertragsende werden binnen 14 Kalendertagen erstattet. Ein reiner Export oder paralleler Betrieb beendet den Vertrag nicht. Ein bereits wirksames früheres Kündigungsrecht bleibt bestehen; eine vom Kunden gewünschte Bereitstellung darüber hinaus wird gesondert abgestimmt.

10.5 Export, erforderliche Wechselunterstützung, Datenextraktion, Abrufphase und Löschung sind ohne zusätzliches Entgelt enthalten. Kündigungsstrafe und Vorfälligkeitsentschädigung fallen nicht an. Neue, vom Wechsel unabhängige Funktionen können gesondert vereinbart werden. Notwendige Wechselarbeiten werden nicht als kostenpflichtige Neuentwicklung umbenannt.

10.6 Nach Abschluss des Übergangszeitraums, bei gewöhnlicher Kündigung ohne Wechsel nach Vertragsende, bleiben die herauszugebenden Daten mindestens 30 Kalendertage kostenlos für geschützten Abruf verfügbar. Der genaue letzte Abruftermin wird mitgeteilt. Eine öffentliche Erreichbarkeit nach Vertragsende ist damit nicht zugesagt; die Abrufphase verlängert das kostenpflichtige Abo nicht.

10.7 Nach Ende der Abrufphase und erfolgreichem Wechsel oder abgeschlossener Rückgabe löscht der Anbieter die projektbezogenen Kundendaten und digitalen Vermögenswerte aus seinen produktiven Systemen, Repositories und Sicherungen. Eine längere Abrufphase kann vereinbart werden. Bei gewöhnlicher Kündigung ohne Wechsel werden die Daten nach Ende der angekündigten Abrufphase gelöscht, wenn sie zuvor ordnungsgemäß zur Rückgabe bereitgestellt wurden, auch wenn der Kunde sie nicht abgerufen hat, soweit keine andere rechtmäßige Weisung vorliegt. Gesetzlich aufzubewahrende Vertrags- und Rechnungsunterlagen bleiben getrennt, zweckgebunden und zugriffsbeschränkt gespeichert. Eine Aufbewahrung der gesamten Website allein wegen Rechnungsaufbewahrung wird nicht vorgenommen. Löschungen werden dokumentiert und bei Unterauftragnehmern veranlasst. Gesetzliche Ansprüche auf frühere Löschung bleiben unberührt.

10.8 Nach Beendigung des Hostings und Übergabe entscheidet der Kunde selbst über die weitere Verwendung der übergebenen Dateien im Rahmen seiner Nutzungsrechte. Betrieb, Änderungen, Wartung und Sicherung beim Kunden oder seinem neuen Anbieter sind nicht Teil dieses Hostingvertrags. Eine laufende Betreuung nach Vertragsende bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die in diesem Abschnitt geregelte Wechselunterstützung, Abrufphase und Löschung sowie Ansprüche aus der bisherigen Leistung bleiben unberührt.

11. MÄNGELRECHTE UND HAFTUNG

11.1 Mängelrechte richten sich nach dem Gesetz. Für Schadensersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten unabhängig vom Anspruchsgrund die nachfolgenden Regelungen.

11.2 Ohne die Beschränkungen dieses Abschnitts haftet der Anbieter für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dasselbe gilt bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und Ansprüche betroffener Personen nach Artikel 82 DSGVO, wird nicht beschränkt.

11.3 Außerhalb der Fälle aus Ziffer 11.2 haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Darunter fallen Pflichten, die den vertragsgemäßen Betrieb erst ermöglichen und deren Erfüllung der Kunde regelmäßig erwarten darf. Hierzu gehören insbesondere die vereinbarte Bereitstellung der Website, die Erhaltung des dazu benötigten Dateibestands und die geschuldete Herausgabe der Kundendaten. Der Ersatz ist in diesen Fällen auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsabschluss als typische Folge der betreffenden Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Für die einfach fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

11.4 Soweit Mietrecht auf die Hostingleistung Anwendung findet, ist die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Absatz 1, erste Alternative BGB ausgeschlossen. Die Fälle aus Ziffer 11.2 und eine Haftung wegen Verschuldens bleiben hiervon unberührt; für Letztere gilt Ziffer 11.3.

11.5 Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie für deren persönliche Haftung. Die Ausnahmen in Ziffer 11.2 gelten dabei gleichermaßen. Gesetzliche Beweislastregeln werden nicht geändert.

11.6 Ansprüche auf Erfüllung, Mangelbeseitigung, Minderung oder Rückzahlung nicht geschuldeter Vergütung sowie gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte werden durch diese Haftungsregelungen nicht eingeschränkt. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben bestehen.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1 Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Vorschriften. Die gesetzlichen Gerichtsstände bleiben unberührt.

12.2 Änderungen für bestehende Verträge erfordern eine Vereinbarung. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.

12.3 Bei unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam. Eine automatische Ersetzung durch die wirtschaftlich ähnlichste, möglichst weitgehende Klausel wird nicht vereinbart.

ANLAGE 1 – DATENEXPORT, WECHSEL UND LÖSCHUNG

Bestandteil der Hosting-AGB – Version 1.0 – Stand: 21. Oktober 2026

A. DATEN UND DIGITALE VERMÖGENSWERTE

Exportiert werden alle beim Anbieter für das Kundenprojekt vorhandenen, dem Kunden zuzuordnenden und herauszugebenden Daten und digitalen Vermögenswerte:

1. Statische HTML-, CSS- und JavaScript-Dateien, Bilder, Schriften, Dokumente, Medien und weitere Website-Assets.

2. Projektbezogener Quellcode, benötigte Build-Dateien, Paketdefinitionen, Lock-Dateien und Build-Kommandos.

3. Inhalte und zur Wiederherstellung oder Weiterentwicklung erforderliche Projektversionen im Repository, soweit herauszugeben.

4. Projektspezifische Routing-, Header-, Redirect-, Domain- und Deploymentkonfigurationen einschließlich beim Anbieter verfügbarer DNS-Angaben.

5. Vorhandene herauszugebende projektbezogene Konfigurations-, Nutzungs- und Protokolldaten, soweit diese rechtmäßig verfügbar sind. Nicht erhobene oder rechtmäßig gelöschte Daten werden nicht nachträglich erzeugt.

6. Dokumentation für Build und Veröffentlichung sowie vorhandene Informationen über betriebsnotwendige externe Abhängigkeiten und einschlägige Lizenzen. Gesetzlich herauszugebende Daten werden nicht allein wegen eines fehlenden Dateityps in dieser Aufzählung zurückbehalten.

B. ABGRENZUNG ZU INTERNEN DATEN

Ausgenommen sind Daten anderer Kunden, anbieterweite Zugangsdaten, interne kaufmännische Kalkulationen, ausschließlich interne Sicherheitsregeln sowie interne, nicht projektbezogene Überwachungssysteme. Die interne Infrastruktur und der Plattformquellcode von Vercel oder GitHub gehören nicht zur Hostingleistung. Eine Geheimnis- oder Drittrechtsausnahme darf einen gesetzlich geschuldeten Wechsel nicht verhindern oder verzögern. Bei gemischten Beständen werden die betroffenen Kundendaten getrennt oder bereinigt exportiert. Projektspezifische Geheimnisse werden, soweit erforderlich, gesondert sicher übertragen oder nach Abstimmung ersetzt. Anbieterweite Geheimnisse werden nicht offengelegt. Der Export erweitert keine Nutzungsrechte an fremden Werken; gesetzliche Portabilitätsrechte bleiben gewahrt.

C. FORMATE UND ÜBERTRAGUNG

Standard ist ein ZIP-Archiv mit den ursprünglichen Dateiformaten. Begleitende Listen und Dokumentation werden als UTF-8-TXT, CSV oder JSON bereitgestellt. Eine vorhandene herauszugebende Git-Historie wird als Git-Bundle oder durch bereinigten Transfer in ein vom Kunden kontrolliertes Repository übergeben. Die Übertragung erfolgt authentifiziert und verschlüsselt; ein etwaiger Archivschlüssel wird getrennt übermittelt. Auf Wunsch ist die direkte Übertragung an einen nachweislich bevollmächtigten Zielanbieter möglich. Die bereitgestellten Dateien werden dokumentiert, die Übergabe wird bestätigt. Soweit gesetzlich erforderlich, werden offene Schnittstellen und die zu ihrer Nutzung nötige Dokumentation unentgeltlich bereitgestellt. Ein Archiv allein ersetzt keine darüber hinaus gesetzlich geschuldete Schnittstelle.

D. UMZUG UND TECHNISCHE ABHÄNGIGKEITEN

Der Kunde benennt Zielanbieter oder eigene Infrastruktur und stellt benötigte Berechtigungen bereit. Der Anbieter liefert Export und Aufbauanleitung, beantwortet projektbezogene technische Rückfragen und unterstützt die Übernahme verfügbarer projektbezogener DNS- und Deploymentangaben. Die Auswahl des Zielanbieters bedarf keiner Zustimmung von LeenUI. Das Standardangebot basiert auf portablen statischen Dateien. Eine identische Umsetzung aller Vercel-Komfortfunktionen durch beliebige Zielanbieter wird nicht zugesagt. Bekannte Hindernisse werden vor Vertragsschluss offengelegt und beim Wechsel konkret erläutert. Gesetzlich geschuldete Unterstützung für Funktionsäquivalenz und Portabilität bleibt bestehen. Neue Funktionen, die nicht zum bisherigen Vertragsumfang gehören, sind gesondert zu beauftragen.

E. DRITTSTAATEN UND ZUGRIFFSSCHUTZ

Vercel und GitHub können Daten in den USA und weiteren Ländern verarbeiten; ihre Infrastruktur unterliegt nicht allein deutschem Recht. Ausländische behördliche Zugriffsersuchen sind möglich. An den Anbieter gerichtete Ersuchen werden auf ihre Vereinbarkeit mit dem einschlägigen Unions- und nationalen Recht geprüft, Offenlegungen auf das erforderliche Maß begrenzt und Kunden informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist. Für in der EU gespeicherte nicht personenbezogene Daten werden die Schutzpflichten aus Artikel 32 Data Act beachtet, für personenbezogene Daten insbesondere Kapitel V DSGVO. Eine ausschließlich europäische Speicherung oder vollständige Immunität gegen Behördenzugriffe wird nicht zugesagt. Die vor Vertragsschluss bereitgestellten Datenschutzunterlagen konkretisieren tatsächliche Orte, Unterauftragnehmer und Übermittlungsgrundlagen.

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